Jugendferienlager 2010
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Reisevertrag
Nach der Anmeldung (per E-Mail, Fax oder Post) zu einem Ferienlager erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung per Post, mit der der Reisevertrag zustande kommt.
Zahlungsbedingungen:
Die Anzahlung von 15% des Ferienlagerbeitrages ist nach Eingang der Bestätigung fällig.
Der restliche Ferienlagerbeitrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig, spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin. Bei Erteilung einer Abbuchungserlaubnis per Lastschrift werden die Anzahlung und der restliche Teilnehmerbeitrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.
Rücktritt von Teilnehmern:
Bei einem nicht von uns veranlassten Rücktritt (nur in schriftlicher Form gültig) werden folgende Rücktrittsgebühren fällig:
- Die Anzahlung verfällt in jedem Fall.
- Bei Rücktritt vom 30. bis zum 9. Tag vor Beginn 30% des Beitrages
- Bei Rücktritt vom 8. bis zum 2. Tag vor Beginn 50% des Beitrages
- Bei Rücktritt einen Tag vor Reisbeginn oder Nichtantritt 80% des Beitrags. Eventuell ersparte Aufwendungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Abbruch der Teilnahme:
Bei einem nicht von uns veranlassten Abbruch der Teilnahme an einem Ferienlager besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Wenn sich Teilnehmer während des Ferienlagers grob ungebührlich verhalten, ist der Verband der Sozialwerke berechtigt, Kinder oder Jugendliche von den Eltern abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen. Dieser Fall tritt ein bei grobem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, bei Verstoß gegen die Ordnungsregeln der Freizeithäuser oder die Regeln, die in dem jeweiligen Ferienlager gelten. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Mindestteilnehmerzahl:
Wird in einem Ferienlager die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Verband der Sozialwerke das Ferienlager bis zu vier Wochen vor Beginn absagen. Der bereits gezahlte Betrag wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Absage eines Ferienlagers seitens des Verbandes der Sozialwerke
Die Absage eines Ferienlagers seitens des Verbandes der Sozialwerke ist ebenfalls möglich, wenn die Durchführung des Ferienlagers infolge außergewöhnlicher Umstände, die bei der Buchung noch nicht vorhersehbar waren, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der bereits gezahlte Betrag wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.




