Jugendferienfreizeit 2012

Teilnahmebedingungen

Reisevertrag
Nach der Anmeldung (per E-Mail, Fax oder Post) zu einer Ferienfreizeit erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung per Post, mit der der Reisevertrag zustande kommt.

Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung von 15% des Ferienfreizeitbeitrages ist nach Eingang der Bestätigung fällig. Der restliche Ferienfreizeitbeitrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig, spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin. Bei Erteilung einer Abbuchungserlaubnis per Lastschrift werden die Anzahlung und der restliche Teilnehmerbeitrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.

Rücktritt von Teilnehmern
Bei einem nicht von uns veranlassten Rücktritt (nur in schriftlicher Form gültig) werden folgende Rücktrittsgebühren fällig:

  • Die Anzahlung verfällt in jedem Fall.
  • Bei Rücktritt vom 30. bis zum 9. Tag vor Beginn 30% des Beitrages
  • Bei Rücktritt vom 8. bis zum 2. Tag vor Beginn 50% des Beitrages
  • Bei Rücktritt einen Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt 80% des Beitrags. Eventuell ersparte Aufwendungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Abbruch der Teilnahme
Bei einem nicht von uns veranlassten Abbruch der Teilnahme an einer Ferienfreizeit besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Wenn sich Teilnehmer während der Ferienfreizeit grob ungebührlich verhalten, ist der Verband der Sozialwerke berechtigt, Kinder oder Jugendliche von den Eltern abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen. Dieser Fall tritt ein bei grobem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, bei Verstoß gegen die Ordnungsregeln der Freizeithäuser oder die Regeln, die in der jeweiligen Ferienfreizeit gelten. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Mindestteilnehmerzahl
Wird in einer Ferienfreizeit die Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern nicht erreicht, kann der Verband der Sozialwerke die Ferienfreizeit bis zu vier Wochen vor Beginn absagen. Der bereits gezahlte Betrag wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Absage einer Ferienfreizeit seitens des Verbandes der Sozialwerke
Die Absage einer Ferienfreizeit seitens des Verbandes der Sozialwerke ist ebenfalls möglich, wenn die Durchführung der Ferienfreizeit infolge außergewöhnlicher Umstände, die bei der Buchung noch nicht vorhersehbar waren, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der bereits gezahlte Betrag wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Datenschutz: Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Der Verband der Sozialwerke hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutz-Gesetzes ein. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht ohne Ihre Einwilligung.

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