Jedes Jahr aufs Neue gibt es bei uns die Möglichkeit, in unseren Kinder- und Jugendferienfreizeiten als Gruppenleiter*in oder Helfer*in, wie wir das nennen, mit dabei zu sein.
Eine pädagogische Vor- oder Ausbildung ist dafür nicht unbedingt notwendig. Die Freude am Umgang mit Kindern bzw. Jugendlichen und die Bereitschaft, sich auf das Abenteuer Ferienfreizeit einzulassen, ist dagegen eine unbedingt notwendige Voraussetzung, denn ohne Begeisterung geht es einfach nicht!
Wenn Du zum ersten Mal mitfahren möchtest, empfehlen wir sehr, dass Du Dich zunächst zu unserem Jugendleiterlehrgang anmeldest. Dort finden sich die Teams, grundlegende pädagogische Fragen werden besprochen, es gibt Tipps für das Anleiten von Spielen und vieles, vieles mehr. Es lohnt sich sehr, dabei zu sein!
Gern kannst Du auch schon im Vorfeld zum Jugendleiterlehrgang jederzeit zu den Leiter*innen der Freizeiten Kontakt aufnehmen. Melde Dich dafür bitte in der Geschäftsstelle; wir stellen dann den gewünschten Kontakt her.
Als Helfer*in bei einer Kinderfreizeit solltest Du nicht jünger als 17 und als Gruppenleiter*in einer Jugendferienfreizeit mindestens 20 Jahre alt sein. Letztlich entscheiden aber die jeweiligen Leiter*innen der Ferienfreizeit, ob Du als Mitglied des Helferteams bei einer Ferienfreizeit mitwirken kannst.
Eine Bezahlung im eigentlichen Sinn gibt es für die Gruppenleiter*innen nicht; auch die Ferienfreizeitleiter*innen sind ehrenamtlich bei uns tätig. Der Lohn der Mühen sind u. a. jede Menge Erfahrungen im Umgang mit Kindern bzw. Jugendlichen, aber auch mit sich selbst und in der Zusammenarbeit im Team - und nicht zuletzt die Dankbarkeit der Kinder und Jugendlichen.
Für die Zeit der Ferienfreizeit übernehmen wir Deine Kosten für Unterkunft und Verpflegung und erstatten Dir auch Deine Auslagen für die An- bzw. Abreise zum/vom Ort der Ferienfreizeit. Darüber hinaus bekommst Du eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €. Selbstverständlich sind alle Gruppenleiter*innen über uns haftpflicht- und unfallversichert. Gern stellen wir Dir bei Bedarf auch eine Bescheinigung über die Tätigkeit als Gruppenleiter*in aus.
Im Rahmen unseres Präventionskonzepts zur Vermeidung von sexuellem Missbrauch müssen alle Betreuer*innen eine Erklärung unterschreiben, in der sie bestätigen, dass keine Gründe für einen Tätigkeitsausschluss im Sinne des § 72a des Bundeskinderschutzgesetzes gegen sie vorliegen.
Eine Mitgliedschaft in der Christengemeinschaft ist nicht Voraussetzung, um bei uns Gruppenleiter*in zu werden. Während der Ferienfreizeit feiern wir aber, zumindest an den Sonntagen, den Gottesdienst und möchten, dass sowohl die Teilnehmer*innen als auch die Mitglieder des Teams daran teilnehmen.
Die Mitarbeit als Ferienfreizeitleiter*in setzt die mehrmalige Tätigkeit als Gruppenleiter*in in einer unserer Ferienfreizeiten und die Teilnahme an unserer jährlich stattfindenden Fortbildung für die Ferienfreizeitleiter*innen voraus.
Wir freuen uns auf Deine Mitarbeit!
