Teilnahmebedingungen

  • Reisevertrag
    Nach Ihrer Anmeldung (per E-Mail, Fax oder Post) zu einer Ferienfreizeit erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung per Post, mit der der Reisevertrag zustande kommt.

  • Zahlungsbedingungen
    Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Teilnahmebeitrags zu leisten. Das Unterlassen der Anzahlung ändert nichts an deren Fälligkeit und verhindert auch nicht das Zustandekommen des Reisevertrags. Der restliche Teilnahmebeitrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.

  • Rücktritt von der Teilnahme
    Ein Rücktritt ist ausschließlich schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) und ausschließlich an den Verband der Sozialwerke der Christengemeinschaft e.V. in Hamburg zu richten und wird am Tag des Posteingangs wirksam. Mit dem Rücktritt verfällt die Anzahlung in jedem Fall. Das Unterlassen der Anzahlung gilt nicht als Rücktritt.
    Ferner werden, je nach Zeitpunkt, folgende Rücktrittsgebühren berechnet:
    vom 30. bis zum 9. Tag vor Beginn 30 % des Teilnahmebeitrags
    vom 8. bis zum 2. Tag vor Beginn 50 % des Teilnahmebeitrags
    ab dem 1. Tag vor Beginn bzw. bei Nichtantritt der volle Teilnahmebeitrag;
    eventuell ersparte Aufwendungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
    Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

  • Abbruch der Teilnahme
    Bei einem nicht durch den Verband der Sozialwerke veranlassten Abbruch der Teilnahme an einer Ferienfreizeit besteht kein Anspruch auf Erstattung.
    Wenn sich Teilnehmer*innen während der Ferienfreizeit grob ungebührlich verhalten, ist der Verband der Sozialwerke berechtigt, Kinder oder Jugendliche von den Eltern abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen. Dieser Fall tritt ein bei grobem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz oder Verstoß gegen die Regeln der Freizeithäuser bzw. der jeweiligen Ferienfreizeit. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.

  • Teilnehmerzahl | mindestens 15 Personen
    Wird in einer Ferienfreizeit die Mindestanzahl nicht erreicht, kann der Verband der Sozialwerke die Ferienfreizeit bis zu vier Wochen vor Beginn absagen. Der bereits gezahlte Betrag wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  • Absage einer Ferienfreizeit seitens des Verbands der Sozialwerke
    Die Absage einer Ferienfreizeit seitens des Verbands der Sozialwerke ist ebenfalls möglich, wenn die Durchführung der Ferienfreizeit infolge außergewöhnlicher Umstände, die bei der Buchung noch nicht vorhersehbar waren, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der bereits gezahlte Betrag wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  • Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten, die die Teilnehmer*innen zur Verfügung stellen, werden
    elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung
    erforderlich sind. Der Verband der Sozialwerke hält bei der Erhebung, Verarbeitung
    und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.
    Weitere Hinweise zum Datenschutz